Allgemeine Geschäftsbedingungen

PV Venture GmbH
Bossingerweg 5
73630 Remshalden

Telefon: 07151 1691048
gerhard.henkel@pv-venture.de

Vertreten durch Gerhard Henkel.

Stand 28.02.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PV Venture GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der PV Venture GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Sie gelten sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an:

○ Planung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen
○ Wartung von Photovoltaikanlagen
○ Lieferung und Installation von Stromspeichersystemen
○ Lieferung und Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag individuell festgelegt.

3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Unterzeichnung eines Vertrages durch beide Parteien zustande. Vertrag kommt auch über das Portal 'Solarmonkey' durch anklicken der entsprechenden Tickboxen rechtsverbindlich zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

5. Liefer- und Leistungszeit

Die Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung (nach erfolgter Terminabstimmung,mit Auftragsvergabe sofern nicht vorher erfolg), jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie der Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, verlängern die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Beantragung von notwendigen Genehmigungen (Einspeisezusage durch Netzbetreiber, Genehmigung steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Genehmigung Speicher, ggf. Beantragung eines Rundsteuerempfänger) wird durch den Auftragnehmer übernommen - Projektabwicklungen und Termine stehen  unter dem Vorbehalt der erfolgten Genehmigungen. Werden notwendige Genehmigungen nicht (auch nicht ggf. durch Projektanpassungen) erreicht so wird der Vertag / Auftrag zurückgegeben.  Mitwirkungspflicht des Auftraggebers: Notwendige Absprachen mit Nachbarn (z.B. betreten des Nachbargrundstücks für notwendigen Zugang zur Baustelle, oder z.B. Gerüstabstützung, etc.) sind vom Kunden vor Projektbeginn zu erfolgen. ggf. aus Nichtinformation oder Wiederspruch entstehende Mehrkosten trägt der KundeDer Auftraggeber verpflichtet sich, alle weiteren  erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere in Baden-Württemberg sind die regionalen Vorschriften, wie die Photovoltaik-Pflicht gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg, zu beachten.Umwelt Baden-Württemberg

7. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, welcher durch das Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert wird. Die Garantiebedingungen der Hersteller von Wechselrichtern, Speichern und Modulen sind den jeweiligen technischen Datenblättern zu entnehmen.Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

8. Gerüst

Schäden aus Gerüstaufbau / -abbau SAT-Anlagen, welche die Gerüstmontage behindern, sind vor der Gerüstmontage bauseits zu entfernen.Bei verbleibenden SAT-Anlagen kann weder die Unversehrtheit noch der Empfang garantiert werden. Für Beschädigungen an Pflanzen und Sträuchern übernehmen wir keinerlei Haftung, ebenso nicht für Sachschäden, die nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Auf- bzw. Abbau des Gerüstes gemeldet werden. Bei unserem Angebot gehen wir davon aus, dass der Auf- und Abbau jeweils in einem Zuge erfolgt und eine evtl. vorhandene Baugrube aufgefüllt und verdichtet ist.Das Verschließen der Ankerlöcher muss laut VOB mit Verschlusskappen vom Gerüstbauer vorgenommen werden. Sollte das gewünscht sein, muss der AG uns dies schriftlich mitteilen. Wir können die Löcher mit Acryl Körniger Reparaturspachtel und Farbe verschließen. Hierfür wird jedoch keine Haftung und Gewährleistung übernommen. Farbe und Pinsel müssen zu Beginn des Abbaus Bauseits bereitgestellt werden. WDVS mit Styropor und Putz kann NICHT von uns verschlossen werden.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

10. Statik Gebäude / Dachfläche

Dem Kunden obliegt die Pflicht, ggf. die Statik des Gebäudes überprüfen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus nicht ausreichender Statik der Gebäude / Dachfläche, auf der die PV installiert werden soll.

11. Ersatzziegel

Der Kunde ist für ausreichend Ersatzziegel verantwortlich. Dachziegel Typ und ggf. notwendige Bezugsquelle ist vor Projektstart zu klären.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

13. Sonstiges

Für unerwartete technische Mängel (z.B. durch Dachkonstruktion, Ziegeleindeckung, etc. ) oder sonstige Überraschungen (z.B. Wespennest) wird der zusätzliche Materialwert und die entstehende zusätzliche Arbeitszeit (à 80,- €/h) in Rechnung gestellt.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Haftungsausschluss

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